Ein aktuelles Urteil im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung zeigt deutlich, wie wichtig es ist, bei einem Schadensfall alle relevanten Informationen offenzulegen. In diesem Fall wurde ein Geschädigter dazu verurteilt, die Kosten für ein Gutachten teilweise selbst zu tragen – und das alles, weil er einen früheren Schaden verschwiegen hat! Was zunächst wie ein gewöhnlicher Unfall schien, entpuppte sich durch eine detaillierte Prüfung der Versicherung als weitaus komplizierter und vor allem kostspieliger.
Der Vorfall begann mit einem vermeintlich harmlosen Unfall, dessen Reparaturkosten jedoch so hoch angesetzt wurden, dass die Versicherung misstrauisch wurde. Eine genauere Untersuchung brachte ans Licht, dass das Fahrzeug bereits im Jahr 2019 einen Heckschaden erlitten hatte, den der Geschädigte dem Gutachter jedoch nicht angegeben hatte. Für die Versicherung war dies ein entscheidender Punkt, denn die zusätzlichen Reparaturkosten konnten teilweise auf den alten Schaden zurückgeführt werden. Infolgedessen verweigerte die Versicherung die volle Zahlung und verwies darauf, dass ein Vorschaden offengelegt werden müsse, um die Reparaturkosten realistisch einschätzen zu können.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Haltung der Versicherung und fällte ein wegweisendes Urteil: Wer einen Vorschaden verschweigt, muss unter Umständen die Kosten für das Gutachten selbst tragen. In diesem Fall wurde der Kläger dazu verpflichtet, über 70 % der Gutachterkosten aus eigener Tasche zu zahlen. Ein schmerzhaftes Ergebnis, das nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch einen klaren Hinweis darauf gibt, wie wichtig eine transparente Kommunikation mit Versicherungen und Kfz-Sachverständigen ist.
Dieses Urteil hat Signalwirkung für alle Fahrzeughalter und Unfallgeschädigten. Ein verschweigener Schaden mag unbedeutend erscheinen, kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Abwicklung eines neuen Schadensfalls haben. Daher sollten sich Fahrzeugbesitzer darüber im Klaren sein, dass eine vollständige Angabe aller Vorschäden nicht nur ihre Glaubwürdigkeit stärkt, sondern auch die Abwicklung mit der Versicherung vereinfacht.
Diskussionsfrage für die Leser: Sollte die Versicherung in solchen Fällen trotzdem zahlen, auch wenn der Vorschaden nicht gemeldet wurde? Wir sind gespannt auf deine Meinung zu diesem kontroversen Thema! Teile deine Gedanken mit uns in den Kommentaren.